Ratgeber

Abmahnung von Lampmann Behn erhalten? Was du jetzt tun solltest

Eine Abmahnung der Kölner Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum trifft viele unerwartet - meist wegen Urheberrechts-Verstößen im Web. Was sie bedeutet, welche Fristen gelten und welche Schritte sinnvoll sind.

von Köln-Interaktiv Redaktion

Wer plötzlich Post von der Kölner Rechtsanwaltskanzlei Lampmann Behn Rosenbaum im Briefkasten findet, gerät schnell in Panik. Meist geht es um eine Urheberrechtsverletzung - ein Foto auf der eigenen Website ohne Lizenz, ein Text-Auszug auf einer Landing-Page, ein Musik-Clip im Social-Media-Post. Die Forderungen klingen drohend, die Fristen kurz. Dieser Ratgeber erklärt, wie eine Abmahnung funktioniert, welche Optionen du hast und welche typischen Fehler vermieden werden sollten.

Wichtig zuerst: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Wer eine konkrete Abmahnung erhalten hat, sollte zeitnah einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht kontaktieren - die Erstberatung ist bei vielen Kanzleien kostengünstig oder pauschal abgerechnet.

Was du in 60 Sekunden wissen musst

  • Eine Abmahnung ist eine ernstzunehmende formale Aufforderung, kein bloßes Drohschreiben.
  • Die Frist zur Reaktion ist meist kurz (oft 7-14 Tage) - sie zu ignorieren ist riskant.
  • Nicht sofort unterschreiben, nicht sofort zahlen - die Forderung kann überzogen sein.
  • Fachanwalt einschalten, vorzugsweise innerhalb der ersten 3-5 Tage nach Erhalt.
  • Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist meist die bessere Option als die beigelegte Vorlage.
  • Schadensersatz und Anwaltskosten lassen sich oft erheblich reduzieren.

Was ist eine Abmahnung überhaupt?

Eine Abmahnung ist ein formelles Schreiben - meist von einer Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag eines Mandanten. Sie soll dazu führen, dass der Empfänger ein bestimmtes Verhalten ändert, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Aus Sicht des Abmahnenden ist sie damit ein relativ günstiges Mittel, um Rechte durchzusetzen; aus Sicht des Empfängers fühlt sie sich oft wie ein Angriff an.

Typische Bestandteile sind:

  • Unterlassungserklärung: Die Forderung, schriftlich zuzusichern, das beanstandete Verhalten dauerhaft nicht mehr zu wiederholen - oft verbunden mit einer Vertragsstrafe für jeden Wiederholungsfall.
  • Schadensersatz: Eine Geldforderung als Ausgleich für den entstandenen Schaden (meist im niedrigen drei- bis vierstelligen Bereich).
  • Anwaltskosten: Die Kosten der abmahnenden Kanzlei sollen vom Abgemahnten getragen werden.
  • Frist: Eine konkrete Deadline, bis wann reagiert werden muss.

Warum kommt eine Abmahnung von Lampmann Behn?

Die Kölner Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum vertritt regelmäßig Fotografen, Autoren, Künstler und Verwerter, wenn diese ihre Urheberrechte verletzt sehen. Häufige Anlässe:

  • Nutzung von Bildern auf der eigenen Website ohne erworbene Lizenz
  • Übernahme von Texten aus fremden Webseiten
  • Verbreitung von Videos oder Musik in Social-Media-Beiträgen
  • Filesharing oder Tauschbörsen-Nutzung in privaten Anschlüssen
  • Markenrechtsverletzungen (unautorisierte Logo-Nutzung)

Erste Schritte nach Erhalt - was tun und was lassen

Sofort nicht: blind unterschreiben oder zahlen

Die größten Fehler passieren in den ersten 24 Stunden - entweder aus Panik schnell unterschrieben, oder die Forderung sofort überwiesen. Beide Reaktionen können später teuer sein. Eine unterschriebene Unterlassungserklärung gilt 30 Jahre und löst bei jedem Verstoß eine Vertragsstrafe aus. Eine bezahlte Forderung lässt sich kaum zurückholen, selbst wenn sie unbegründet war.

Sofort: Fristen notieren und Dokumente sichern

Schau in das Abmahn-Schreiben nach der Frist (oft 7-14 Tage) und trage sie in den Kalender ein. Sichere alle relevanten Unterlagen: das Schreiben selbst, Screenshots der beanstandeten Inhalte, eventuelle Lizenz-Belege, Rechnungen für gekaufte Bild-Lizenzen.

Innerhalb von 3-5 Tagen: Fachanwalt kontaktieren

Die meisten Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht bieten eine kostengünstige Erst-Einschätzung. Dabei werden die Forderungen geprüft: Sind sie überhaupt berechtigt? Sind die Schadensersatz-Zahlen plausibel? Müsste die Unterlassungserklärung modifiziert werden?

Drei mögliche Reaktionen

Option 1: Beigelegte Unterlassungserklärung unterschreiben

Selten die richtige Wahl. Vorlagen abmahnender Kanzleien sind regelmäßig weiter formuliert als nötig - sie binden den Abgemahnten in einer Form, die später zu unnötigen Vertragsstrafen führen kann. Vor einer Unterschrift unbedingt anwaltlich prüfen lassen.

Option 2: Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben

Die meist sinnvollste Option. Ein Anwalt formuliert die Unterlassungserklärung neu - eng begrenzt auf das tatsächlich beanstandete Verhalten. Damit erfüllst du die formalen Anforderungen, reduzierst aber das Vertragsstrafen-Risiko erheblich.

Option 3: Abmahnung als unbegründet zurückweisen

Wenn die Forderung rechtlich nicht haltbar ist (z.B. weil die Nutzung von einer wirksamen Lizenz gedeckt war oder das angebliche Werk nicht schutzfähig ist), kann eine begründete Zurückweisung sinnvoll sein. Das Risiko: Der Abmahnende kann gerichtliche Schritte einleiten.

Was bei Nichtreaktion droht

Die Frist verstreichen zu lassen ist der teuerste Weg. Reaktionen, mit denen zu rechnen ist:

  • Einstweilige Verfügung: Ein Gericht erlässt ohne vorherige Anhörung ein Verbot. Verbunden mit Gerichts- und Anwaltskosten, die deutlich über der ursprünglichen Abmahnung liegen.
  • Schadensersatzklage: Die Forderung wird auf dem Klageweg geltend gemacht - mit zusätzlichen Verfahrenskosten und Verzugszinsen.
  • Negative Kosten-Folge: Selbst bei späterer Einigung sind die kumulierten Kosten meist höher als bei rechtzeitiger Reaktion.

Schadensersatz und Anwaltskosten reduzieren

Die in einer Abmahnung genannten Summen sind nicht in Stein gemeißelt. Erfahrene Anwälte können oft beträchtlich verhandeln:

  • Der Streitwert, aus dem die Anwaltskosten berechnet werden, kann als überhöht angezweifelt werden.
  • Die Höhe des Schadensersatzes hängt von Faktoren wie Nutzungsumfang, Reichweite und kommerzieller Verwendung ab - diese Faktoren sind oft strittig.
  • Bei Pauschal-Forderungen lassen sich häufig Rabatte für sofortige Einigung aushandeln.

Wo finde ich Hilfe?

Anlaufstellen bei Abmahnungen im Urheberrecht:

  • Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht - die wichtigste Anlaufstelle. Über die Anwaltssuche der Bundesrechtsanwaltskammer oder über Empfehlungen findest du spezialisierte Kanzleien.
  • Verbraucherzentralen - bieten erste Orientierung, insbesondere bei Privatpersonen-Abmahnungen.
  • Verbände für Selbstständige (z.B. VG Wort, Mediafon, ver.di) - Mitglieder bekommen oft Rechtsberatung inklusive.

Vorbeugen statt heilen: Wer beruflich Inhalte veröffentlicht (Website, Blog, Social Media), sollte Bildquellen konsequent dokumentieren und Lizenz-Belege archivieren. Eine Unsplash-, Pexels- oder Adobe-Stock-Lizenz reicht oft, aber Beweis muss sein. Für unsichere Fälle hilft eine kurze Recherche oder Schenkungsanfrage VOR der Veröffentlichung - danach ist es zu spät.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Abmahnung?

Eine formelle Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen, meist verbunden mit Schadensersatz und Anwaltskosten. Dient als Vorstufe zu gerichtlichen Schritten.

Warum bekomme ich eine Abmahnung von Lampmann Behn?

Die Kanzlei ist auf Urheber- und Medienrecht spezialisiert und vertritt regelmäßig Fotografen, Autoren und Künstler. Häufig geht es um Bild-, Text- oder Video-Nutzungen ohne ausreichende Lizenz.

Muss ich die geforderte Summe zahlen?

Nicht automatisch und nicht in voller Höhe. Schadensersatz-Summen sind oft verhandelbar, Anwaltskosten an den Streitwert gekoppelt - beide Größen können von einem Fachanwalt geprüft werden.

Was passiert, wenn ich die Frist verstreichen lasse?

Es drohen einstweilige Verfügung, Klage und deutlich höhere Kosten. Nichts zu tun ist die teuerste Option.

Kann ich gegen eine Abmahnung vorgehen?

Ja. Ein Fachanwalt kann prüfen, ob die Forderung berechtigt ist, ob die Höhe der Geldforderungen plausibel ist und welche Option am sinnvollsten ist.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung?

Je nach Kanzlei unterschiedlich, oft pauschal zwischen 100-250 € für die erste Einschätzung. Frage vor dem Termin nach der Honorar-Struktur, damit es keine Überraschungen gibt.